Bei einer Beweissicherung (Bauzustandsfeststellung) wird zu einem vereinbarten Zeitpunkt die angetroffene Ist-Situation des Bauobjektes zur Feststellung des Zustandes begangen.

Bei der Beweissicherung werden sichtbare Schäden oder auch schadensfreie Zustände dokumentiert. Diese Art der Begehungen finden beispielsweise vor Beginn von Abrissarbeiten eines Gebäudes auf einem unmittelbar in der Nähe liegenden Nachbargrundstückes statt. Eventuell auftretende Veränderungen an dem in Augenschein genommenen Objekt können zu einem späteren Zeitpunkt zweifelsfreier zugeordnet werden, als wenn keine Bauzustandsfeststellung im Vorfeld durchgeführt wird.

Bauzustandsfeststellungen kommen aber auch zum Tragen, wenn beispielsweise Vertragskündigungen ausgesprochen werden oder aber Insolvenzen drohen. Der angetroffene bauliche Zustand / Fertigstellungsgrad wird zum Stichtag in Wort und Bild dokumentiert.

 

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