Die Gutachtenerstellung steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Bauschaden. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige analysiert hierbei den angetroffenen Zustand (Baumangel), trifft die örtlichen Feststellungen und beurteilt den Sachverhalt. Aufgezeigt werden weiterhin die einzuleitenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen sowie die Aufstellung der mit der Mängelbeseitigung einhergehenden Beseitigungskosten.

Die Gutachtenbeauftragung erfolgt meist von folgendem Personenkreis

  • Gericht
  • Öffentliche Auftraggeber
  • Privatpersonen
  • Hausverwaltungen
  • Bauträger
  • Baufirmen
  • etc.

 

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