Bei einem Schiedsgutachten handelt es sich um die erweiterte Form der Gutachtenerstellung.

In der Regel verständigen sich zwei oder mehrere Parteien auf einen Gutachter (meist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) der zu bestimmten baulichen Situationen einen im Vorfeld zwischen den Parteien vereinbarten Fragenkatalog abarbeitet.

In der Regel lassen die Parteien hierbei eine Streitigkeit durch einen neutralen Dritten klären.

Die schiedsgutachterliche Abnahmebegleitung ist eine weitere Form. Das heißt beispielsweise im Rahmen der Abnahme haben sich die Parteien auf einen Schiedsgutachter festgelegt, der bindend für die Parteien über das Vorhandensein einer baulich mangelhaften Leistung entscheidet.

 

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